Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Wildeck
1. Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Wildeck für die Wirtschaftsjahre 2022
Aufgrund der §§ 15 bis 17 des Eigenbetriebsgesetzes vom 09. Juni 1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl I S. 786, 800), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wildeck am 24.02.2022 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 wird
im Erfolgsplan
|
|
EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
5.515.240 |
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mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
4.919.315 |
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mit einem Fehlbedarf von |
595.925 |
im Vermögensplan
mit dem Gesamtbetrag der Deckungsmittel (Einnahmen) auf |
2.022.825 |
|
mit dem Gesamtbetrag der Ausgaben auf |
2.022.825 |
festgesetzt.
§ 2 Investitionskredite
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 727.395 Euro festgesetzt.
Gemäß § 103 Absatz 1 Satz 2 HGO wird der Gemeindevorstand ermächtigt, im Rahmen des von der Gemeindevertretung festgesetzten Kreditrahmens über Aufnahme und Kreditbedingungen zu entscheiden.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Liquiditätskredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.
§ 5 Stellenplan
Es gilt die von der Gemeindevertretung als Teil des Wirtschaftsplans beschlossene Stellenübersicht.
§ 6 Deckungsregeln
Die im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen / Einzelansätze sind gegenseitig oder einseitig deckungsfähig, wenn sie sachlich zusammenhängen.
Die Ausgabeansätze im Vermögensplan für verschiedene Vorhaben werden, soweit sie sachlich zusammenhängen, für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt (Genehmigung der Kommunalaufsicht vom 25.03.1997).
Wildeck, den 17.01.2022
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE WILDECK
Alexander Wirth
- Bürgermeister -
Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
2. Bekanntmachung der Genehmigungen der Kommunalaufsicht
G e n e h m i g u n g
Gemäß 97a Ziffer 5 HGO in Verbindung mit § 105 Absatz 2 HGO sowie den §§ 13 und 15 bis 19 des Eigenbetriebsgesetzes erteile ich dem Eigenbetrieb Gemeindewerke Wildeck die aufsichtsbehördliche Genehmigung zu dem von der Gemeindevertretung in § 4 der Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2022 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen und zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit bis zu einer in Höhe von maximal
3.000.000,00 €
(in Worten: Dreimillionen Euro).
Auflagen und Hinweise:
Nachrangigkeit von Liquiditätskrediten
Liquiditätskredite dürfen gemäß § 105 Absatz 1 Satz 1 HGO nur dann in Anspruch genommen werden, soweit keine anderen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zahlungsfähigkeit des Eigenbetriebs Gemeindewerke Wildeck aufrecht zu erhalten.
Rückführung von Liquiditätskredite
Der Eigenbetrieb Gemeindewerke Wildeck hat die gesetzliche Regelung des § 105 Absatz 1 Satz 3 HGO zu beachten, nach der Liquiditätskredite spätestens zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres bzw. Wirtschaftsjahres zurückgeführt werden sollen.
Dauer der Liquiditätskreditermächtigung
Die Ermächtigung zur Aufnahme von Liquiditätskrediten bis zur o. a. Höhe gilt für das Wirtschaftsjahr 2022 und gegebenenfalls darüber hinaus bis zur vollendeten öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung zum Wirtschaftsplan 2023.
Einsatz von Liquiditätskrediten zur Zwischenfinanzierung von Investitionsmaßnahmen
Liquiditätskredite dürfen in Ausnahmefällen auch zur kurzfristigen Vor- und Zwischenfinanzierung von geplanten Investitionsmaßnahmen eingesetzt werden, allerdings maximal bis zum Abschluss und der bilanziellen Aktivierung der Maßnahmen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hat eine gesetzesgemäß Umstellung der Finanzierung auf in der Regel längerfristige Investitionsdarlehen zu erfolgen.
Vorlage einer bedarfsgerechten Liquiditätsplanung
Der Eigenbetrieb Gemeindewerke Wildeck hat den Höchstbetrag der Liquiditätskredite für das Wirtschaftsjahr 2023 bedarfsgerecht zu ermitteln und die Liquiditätsplanung zu dokumentieren sowie der Kommunal- und Finanzaufsicht mit dem Genehmigungsantrag für den Wirtschaftsplan 2023 vorzulegen (gemäß § 105 Absatz 2 HGO).
Aufstellung des Jahresabschlusses 2021
Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss 2021 mit Lagebericht und Erfolgsübersicht gemäß § 27 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes bis zum 30. Juni 2022 in prüffähiger Form aufzustellen.
Unterrichtung über den Vollzug des Wirtschaftsplans 2022
Die Betriebsleitung hat die Betriebskommission, den Gemeindevorstand und die Gemeindevertretung jährlich mehrmals über den aktuellen Stand des Vollzugs des Wirtschaftsplans 2022 zu unterrichten.
Unterrichtung über die Genehmigung der Haushaltssatzung 2022
Der vollständige Inhalt der Genehmigungsverfügung für die Haushaltssatzung zum Wirtschaftsplan 2022 ist der Betriebskommission, dem Gemeindevorstand und der Gemeindevertretung umgehend in geeigneter Weise mitzuteilen.
Bad Hersfeld, 04. April 2022
3.50/33 g 01
Der Landrat des Landkreises
Hersfeld-Rotenburg
Torsten Warnecke (Dienstsiegel)
G e n e h m i g u n g
Gemäß § 97a Ziffer 4 HGO in Verbindung mit § 103 Absatz 2 und 4 HGO sowie den §§ 13 und 15 bis 19 des Eigenbetriebsgesetztes (EigBGes) erteile ich dem Eigenbetrieb Gemeindewerke Wildeck die eingeschränkte aufsichtsbehördliche Genehmigung für den von der Gemeindevertretung in § 2 der Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2022 festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen in Höhe von maximal
727.395,00 Euro
(in Worten: Siebenhundertsiebenundzwanigtausenddreihundertfünfundneunzig Euro)
Auflagen und Hinweise:
Vorbehalt von Einzelgenehmigungen
Die o. a. Kreditgenehmigung erfolgt gemäß § 103 Absatz 4 Ziffer 2 HGO mit der Auflage, dass der Eigenbetrieb Gemeindewerke vor jeder geplanten Kreditaufnahme noch eine aufsichtsbehördliche Einzelgenehmigung zu beantragen hat. Den Anträgen auf Krediteinzelgenehmigung ist jeweils eine Aufstellung beizufügen, aus der zu entnehmen ist, welche Investitionen fremd- bzw. kreditfinanziert werden müssen. Darüber hinaus ist den Genehmigungsanträgen jeweils eine aktuelle Finanzrechnung beizufügen.
Vermeidung einer weiteren Nettoneuverschuldung:
Der geplanten o. a. Kredit-Neuaufnahme steht eine geplante ordentliche Kredittilgung in Höhe von 1.205.250 Euro gegenüber, so dass der Eigenbetrieb Gemeindewerke Wildeck im Wirtschaftsjahr 2022 die letztjährige Vorgabe der Kommunal- und Finanzaufsicht umsetzt und die langfristigen Kreditverbindlichkeiten um 477.855 Euro zurückführt.
Die Kommunal- und Finanzaufsicht sieht sich aufgrund der in der Genehmigungsverfügung dargestellten hohen einwohnerbezogenen Gesamtverschuldung der Gemeinde Wildeck veranlasst, den Eigenbetrieb Gemeindewerke Wildeck auch in den folgenden Haushaltsplanungen zu einer spürbaren Reduzierung der bestehenden Investitionskredit-Verbindlichkeiten zu verpflichten. Die Betriebsleitung hat daher einen Vermögensplan 2023 zu planen, in dem die geplante ordentliche Kredittilgung ebenfalls deutlich über der vorgesehenen Darlehens-Neuaufnahme liegt.
Nur mit dieser einschneidenden Maßnahme kann sichergestellt werden, dass die hohen Kreditverbindlichkeiten des Eigenbetriebs Gemeindewerke schrittweise abgesenkt werden.
Dauer der Kreditermächtigungen
Kreditermächtigungen im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 gelten gemäß § 103 Abs. 3 HGO bis zum Ende des Wirtschaftsjahres 2023 und gegebenenfalls darüber hinaus bis zur vollendeten öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung zum Wirtschaftsplan 2024.
Nachrangigkeit von Investitionskrediten
An eine Kreditfinanzierung sind gemäß § 103 Absatz 1 HGO strenge Regelungen geknüpft. Danach dürfen Kredite nur für Investitionen, für Investitionsfördermaßnahmen oder für eine Umschuldung bestehender Darlehen eingesetzt werden, und dies auch nur, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder unter wirtschaftlichen Aspekten unzweckmäßig wäre.
Der Eigenbetrieb Gemeindewerke Wildeck hat diese gesetzliche Vorgabe strikt einzuhalten.
Beachtung des § 92 Absatz 5 Ziffer 2 HGO in Verbindung mit § 3 GemHVO
Die o. a. Kreditgenehmigung erfolgt darüber hinaus mit der Auflage, dass die Betriebsleitung im Vollzug des Wirtschaftsplanes 2022 und somit auch im Jahresabschluss 2022 sicherstellen muss, dass die gesetzlichen Vorgaben des § 92 Absatz 5 Ziffer 2 HGO in Verbindung mit § 3 Absatz 2 GemHVO eingehalten werden.
Der Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Geschäftstätigkeit des Wirtschaftsjahres 2022 muss mindestens so hoch sein, dass daraus die fällige ordentliche Kredittilgung in voller Höhe geleistet werden kann.
Kreditähnliche Rechtsgeschäfte
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 erteilte Kreditermächtigungen gelten gemäß § 103 Absatz 7 HGO nicht zur Begründung von Zahlungsverpflichtungen, die wirtschaftlich einer Kreditverpflichtung gleichkommen. Diese bedürfen einer separaten Einzelgenehmigung der Aufsichtsbehörde.
Bad Hersfeld, 04., April 2022
3.50/33 g 01
Der Landrat des Landkreises
Hersfeld-Rotenburg
Torsten Warnecke (Dienstsiegel)
3. Öffentliche Auslegung des Wirtschaftsplans
Der Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Wildeck für das Wirtschaftsjahr 2022 liegt zur Einsichtnahme vom
16. bis 24. Mai 2022
im Rathaus in Wildeck-Obersuhl, Eisenacher Straße 98, Zimmer 23/24, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und montags von 13.30 bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 13.30 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.
Wildeck, den 13. Mai 2022
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE WILDECK
Alexander Wirth
- Bürgermeister -
Bekanntmachung als PDF-Download:Bekanntmachung der Gemeinde Wildeck vom 13.05.2022